STorno- und umbuchungsbedingungen aufgrund des Corona-virus

 

Derzeit gilt in Österreich eine nächtliche Ausgangsbeschränkung, wonach zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 das Verlassen des eigenen privaten Wohnbereichs und der Aufenthalt außerhalb des eigenen privaten Wohnbereichs von 20.00 Uhr bis 06.00 Uhr des folgenden Tages zu Urlaubs- bzw. touristischen Zwecken nicht zulässig ist. 

Gerne nehmen wir bereits jetzt Ihre Mietfahrzeug-Buchungen für Ihren Urlaub entgegen. Sollten aber zum Zeitpunkt der Mietfahrzeug-Übernahme am vereinbarten Abholtag in Österreich Ausgangsbeschränkungen gelten, die ein Verreisen zu Urlaubs- und touristischen Zwecken nicht zulassen, bieten wir Ihnen die Möglichkeit einer kostenlosen Stornierung oder Umbuchung an. 

Eine kostenlose Stornierung oder Umbuchung ist in allen anderen Fällen nicht möglich, so zum Beispiel wenn Sie an COVID-19 erkranken oder aufgrund einer behördlich angeordneten Absonderung (zB als Kontaktperson I) das Mietfahrzeug zum vereinbarten Abholtag nicht übernehmen können. Um eine umfangreiche Deckung auch in solchen Fällen zu gewährleisten, empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Stornoversicherung. Fragen Sie diesbezüglich bei uns an. Gerne bieten wir Ihnen eine geeignete Stornoversicherung an. Unser Partner in Sachen Storno-Schutz ist die Europäische Reiseversicherung.  

Unsere Stornobedingungen finden Sie unter den Mietbedingungen.

Wichtige Links und Kontaktadressen

Generelle Informationen zu COVID 19 sowie den Maßnahmen in Österreich finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz sowie der Weltgesundheitsorganisation.