Auszug aus den VerMietbedingungen:
Mietpreise: Als Mietpreise gelten grundsätzlich die Tagespreise aus der bei Vertragsabschluss gültigen Preisliste.
Bezahlung: 40 % Anzahlung nach Buchung des Fahrzeuges, der Restbetrag ist spätestens 21 Tage vor Mietantritt zu überweisen oder bei Übergabe des Fahrzeuges am Abholtag in bar oder per Bankomat- oder Kreditkarte (Visa oder Mastercard) zu entrichten.
Zahlungsmodalitäten: in bar, per Überweisung, Bankomat- oder Kreditkarte (Master Card oder Visa).
Versicherung: Das Mietfahrzeug ist zu den in Österreich üblichen Versicherungsbedingungen sowie mit der für Österreich gültigen Mindestversicherungssumme haftpflichtversichert.
Vollkaskoversicherung: Unsere Kleinbusse, Transporter und PKW sind vollkaskoversichert. Der Selbstbehalt pro Schadensfall für unsere PKW und 8-Sitzer-Busse beträgt € 500,– pro Schadensfall und für unsere Transportbusse € 700,– pro Schadensfall.
Berechtigte Fahrer: Das Fahrzeug darf nur vom Mieter selbst und den bei Anmietung angegebenen Fahrern gelenkt werden. Der Mieter / Fahrer darf das Fahrzeug nur in Betrieb nehmen, wenn er über eine zu diesem Zeitpunkt und am Ort der Inbetriebnahme gültige Lenkerberechtigung verfügt. Überlässt der Mieter das Fahrzeug einem Dritten, so hat er zuvor eigenständig zu prüfen, ob sich dieser Fahrer in Besitz einer gültigen Lenkerberechtigung befindet. Der Mieter haftet für das Handeln von Personen, denen er – mit oder ohne Zustimmung vom Vermieter – das Fahrzeug überlassen hat, zur ungeteilten Hand wie für eigenes Handeln.
Kaution: Es wird grundsätzlich keine Kaution bei Fahrzeugübergabe eingehoben. Der Vermieter behält sich jedoch einzelfallbezogen das Recht vor, eine Kaution vom Mieter einzuheben.
Übergabe und Rücknahme: Als Übergabe- und Rücknahmeort des Mietfahrzeuges gilt der Sitz des Unternehmens des Vermieters. Bei verspäteter Rückgabe wird ein weiterer Miettag verrechnet. Schadenersatzansprüche des Nachmieters wegen einer vom Mieter zu vertretenden verspäteten Fahrzeugübernahme, sind vom Mieter zu tragen.
ÖAMTC Schutzbrief: Alle Fahrzeuge sind mit einem europaweiten fahrzeugbezogenen ÖAMTC Schutzbrief ausgestattet.
Freikilometer: 350 Freikilometer pro Miettag
Mehrkilomieter: werden mit € 0,48 inkl. USt. pro Mehrkilometer abgerechnet.
Treibstoff: Das Mietfahrzeug wird mit vollem Treibstofftank übergeben und muss ebenfalls mit vollem Treibstofftank retourniert werden.
Sicherheitspaket: Jedes Fahrzeug ist bei uns mit einem Pannendreieck, einer Fahrzeugapotheke, Warnwesten, Schneeketten und einem Schneebesen ausgestattet.
Vignette: Die Fahrzeuge sind mit einer österreichischen (digtalen) Jahresvignette ausgestattet.
Umweltplakette: Unsere Transportbusse sind mit der österreichischen blauen Umweltplakette ausgestattet und der grünen Umweltplakette für Deutschland.
Reinigung: Die Fahrzeuge werden in gereinigtem Zustand übergeben. Eine Reinigungsgebühr entfällt bei sauberer Rückgabe. Gebühr für Außenreinigung: € 40,–; Gebühr für Innenreinigung: je nach Verschmutzungsgrad, mindestens jedoch € 50,–.
Führerschein: Jedes unserer Fahrzeuge kann mit einem Führerschein der Klasse B gelenkt werden.
Mindestalter: Mindestalter des Fahrers / Mieters beträgt 21 Jahre.
Auslandsfahrten: Der Mieter darf mit dem Fahrzeug nicht außerhalb des Vertragsgebietes fahren. Das Vertragsgebiet umfasst Europa. Folgende Länder sind jedoch gesperrt und dürfen nicht befahren werden: Albanien, Kasachstan, Kosovo, Moldawien, Russland, Weißrussland, Ukraine, Türkei, Zypern sowie alle nichteuropäischen Staaten.
Der Mieter hat selbst sicherzustellen, dass das Fahrzeug über die ordnungsgemäße Ausstattung gemäß den geltenden Gesetzen jenes Landes verfügt, in das gefahren wird.
Mängelanzeige: Der Mieter erhält bei Mietbeginn ein ordnungsgemäß gewartetes und gereinigtes Fahrzeug. Nach Mietbeginn festgestellte Mängel am Mietfahrzeug oder seiner Ausstattung hat der Mieter unverzüglich dem Vermieter schriftlich mitzuteilen.
Storno: Bei Stornierung des Mietvertrages durch den Mieter werden folgende Gebühren verrechnet: bis 45 Tage vor Mietbeginn: € 100,–, bis 21 Tage vor Mietbeginn: 50 %, bis 7 Tage vor Mietbeginn 80 % und danach 100 % der Vertragssumme.
Kleinreparaturen & Betriebsstoffe: Vom Mieter auf eigene Kosten zu beschaffen sind: Treibstoff, Motoröl und auch andere Hilfs- und Betriebsstoffe. Reparaturen, die während der Mietzeit notwendig werden, um die Betriebs- und Verkehrssicherheit des Fahrzeuges zu gewährleisten, dürfen vom Mieter bis € 150,– selbst, größere Reparaturen nur mit Einwilligung des Vermieters in Auftrag geben.
Parken von Fahrzeugen des Mieters auf dem Gelände des Vermieters: Für sämtliche Fahrzeuge (egal ob PKW, LKW, Motorrad, Moped, (Elektro-)Fahrrad oder dgl.), welche vom Mieter auf dem Gelände des Vermieters während der Dauer des Mietverhältnisses abgestellt wird, übernimmt der Vermieter keinerlei Haftung. Das Abstellen des Fahrzeuges des Mieters während aufrechten Mietverhältnisses geschieht unentgeltlich und auf eigenes Risiko des Mieters.
Gerichtsstand: Bezirksgericht Wolfsberg