Auszug aus unseren VerMietbedingungen:
Mietpreise: Als Mietpreise gelten grundsätzlich die Tagespreise aus der bei Vertragsabschluss gültigen Preisliste.
Mindestmietdauer: Hauptsaison (Juli, August, 1. bis 10. September): mind. 7 Miettage
Nebensaison (April bis Juni, 11.September bis Oktober): mind. 3 Miettage
Übergabe und Rücknahme:
Hauptsaison: grundsätzlich von Samstag – Samstag; kalendertagunabhängig auf Anfrage
Übergabe zwischen 12 und 15 Uhr; Rückgabe bis 09 Uhr;
Nebensaison: kalendertagunabhängig und Übergabe- und Rücknahmeuhrzeit nach Vereinbarung
Als Übergabe- und Rücknahmeort des Mietfahrzeuges gilt der Sitz des Unternehmens des Vermieters. Bei verspäteter Rückgabe wird ein weiterer Miettag verrechnet. Schadenersatzansprüche des Nachmieters wegen einer vom Mieter zu vertretenden verspäteten Fahrzeugübernahme, sind vom Mieter zu tragen.
Bezahlung: 40 % Anzahlung sind nach Vertragsabschluss zu bezahlen. Der Restbetrag ist spätestens 21 Tage vor Mietantritt zu überweisen.
Zahlungsmodalitäten: in bar, per Überweisung, Bankomat- oder Kreditkarte (Master Card oder Visa Card).
Versicherung: Das Mietfahrzeug ist zu den in Österreich üblichen Versicherungsbedingungen sowie mit der für Österreich gültigen Mindestversicherungssumme haftpflichtversichert.
Vollkaskoversicherung: Unser Wohnwagen und unsere Wohnmobile sind vollkaskoversichert. Der Selbstbehalt pro Schadensfall beträgt € 700,– pro Schadensfall.
ÖAMTC Schutzbrief: Alle Mietfahrzeuge sind mit einem europaweiten fahrzeugbezogenen ÖAMTC Schutzbrief ausgestattet.
Kaution: € 800,–; Die Kaution ist bei Fahrzeugübernahme in bar zu entrichten und wird bei ordnungsgemäßer Retournierung des Fahrzeuges sofort rückerstattet. Sollten Mängel festgestellt werden, wird die Restkaution nach erfolgter Reparatur mit Beilegung einer Rechnungskopie rückerstattet.
Freikilometer: 300 Freikilometer pro Miettag (keine Kilometerbeschränkung für den Wohnwagen).
Mehrkilomieter: werden mit € 0,48 inkl. USt. pro Mehrkilometer abgerechnet.
Treibstoff: Das Wohnmobil wird mit vollem Treibstofftank übergeben und muss ebenfalls mit vollem Treibstofftank retourniert werden.
Berechtigte Fahrer: Das Fahrzeug darf nur vom Mieter selbst und den bei Anmietung angegebenen Fahrern gelenkt werden. Der Mieter / Fahrer darf das Fahrzeug nur in Betrieb nehmen, wenn er über eine zu diesem Zeitpunkt und am Ort der Inbetriebnahme gültige Lenkerberechtigung verfügt. Überlässt der Mieter das Fahrzeug einem Dritten, so hat er zuvor eigenständig zu prüfen, ob sich dieser Fahrer in Besitz einer gültigen Lenkerberechtigung befindet. Der Mieter haftet für das Handeln von Personen, denen er – mit oder ohne Zustimmung vom Vermieter – das Fahrzeug überlassen hat, zur ungeteilten Hand wie für eigenes Handeln.
Sicherheitspaket: Jedes Wohnmobil ist bei uns mit einem Pannendreieck, einer Fahrzeugapotheke und Warnwesten ausgestattet.
Vignette: Die Wohnmobile sind mit einer österreichischen (digitalen) Jahresvignette ausgestattet (keine Vignette für den Wohnwagen notwendig).
Umweltplakette: Unsere Wohnmobile sind mit der grünen Umweltplakette für Deutschland ausgestattet (keine Umweltplakette für den Wohnwagen notwendig).
Reinigung: Keine Reinigungsgebühr fällt bei sauberer Rückgabe an. Reinigungspauschale € 150,– (nach vorheriger Vereinbarung); Sollte keine Reinigungspauschale vereinbart sein und das Fahrzeug verschmutzt retourniert werden, fallen folgende Reinigungsgebühren an: Innenraum ohne Bad: € 120,–, Außenreinigung: € 60,– und Fäkalientank inkl. Bad: € 120,–;
Führerschein: Für Wohnmobile: Führerschein der Klasse B; für Wohnwagen Klasse BE
Mindestalter: Mindestalter des Fahrers / Mieters beträgt 21 Jahre.
Auslandsfahrten: Der Mieter darf mit dem Fahrzeug nicht außerhalb des Vertragsgebietes fahren. Das Vertragsgebiet umfasst Europa. Folgende Länder sind jedoch gesperrt und dürfen nicht befahren werden: Albanien, Kasachstan, Kosovo, Moldawien, Russland, Weißrussland, Ukraine, Türkei, Zypern sowie alle nichteuropäischen Staaten.
Der Mieter hat selbst sicherzustellen, dass das Fahrzeug über die ordnungsgemäße Ausstattung gemäß den geltenden Gesetzen jenes Landes verfügt, in dem er fährt.
Mängelanzeige: Der Mieter erhält bei Mietbeginn ein ordnungsgemäß gewartetes und gereinigtes Fahrzeug. Nach Mietbeginn festgestellte Mängel am Mietfahrzeug oder seiner Ausstattung hat der Mieter unverzüglich dem Vermieter schriftlich mitzuteilen.
Storno: Bei Stornierung des Mietvertrages durch den Mieter werden folgende Gebühren verrechnet: bis 45 Tage vor Mietbeginn: € 100,–, bis 21 Tage vor Mietbeginn: 50 %, bis 7 Tage vor Mietbeginn 80 % und danach 100 % der Vertragssumme.
Stornoversicherung: Der Abschluss einer Stornoversicherung wird angeboten. Fragen Sie bei uns an.
Kleinreparaturen & Betriebsstoffe: Vom Mieter auf eigene Kosten zu beschaffen sind: Treibstoff, Motoröl und auch andere Hilfs- und Betriebsstoffe. Reparaturen, die während der Mietzeit notwendig werden, um die Betriebs- und Verkehrssicherheit des Fahrzeuges zu gewährleisten, dürfen vom Mieter bis € 150,– selbst, größere Reparaturen nur mit Einwilligung des Vermieters in Auftrag geben.
Parken von Fahrzeugen des Mieters auf dem Gelände des Vermieters: Für sämtliche Fahrzeuge (egal ob PKW, LKW, Motorrad, Moped, (Elektro-)Fahrrad oder dgl.), welche vom Mieter auf dem Gelände des Vermieters während der Dauer des Mietverhältnisses abgestellt werden, übernimmt der Vermieter keinerlei Haftung. Durch das Abstellen des Fahrzeuges auf dem Gelände des Vermieters wird kein Garagierungs- oder Verwahrungsvertrag geschlossen. Das Abstellen des Fahrzeuges des Mieters während aufrechten Mietverhältnisses geschieht unentgeltlich und auf eigenes Risiko des Mieters.
Gerichtsstand: Bezirksgericht Wolfsberg